Ihr BEST | KFZ-Gutachter direkt vor Ort!
Unsere Standorte
Ihr BEST | KFZ-Gutachter Team
Das Sachverständigenbüro BEST an den Standorten in Raunheim, Rüsselsheim, Kelsterbach, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Flörsheim am Main und St. Goar beschäftigt erfahrene und qualifizierte Sachverständige, die durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft geprüft sind.
Dank unseren Sachverständigen, die ihre Expertise bereits langjährig auf internationaler Ebene in einem Automobilkonzern einsetzen und stets erweitern, bieten wir Ihnen im Schadenfall eine schnelle und reibungslose Begutachtung Ihres Kraftfahrzeuges europaweit. Wir fokussieren uns bei jedem Schadenfall um eine kompetente Begutachtung Ihres Kraftfahrzeuges.
Ganz unserem Slogan gerecht „Unfall gehabt? – Wir helfen Ihnen weiter!“ ist unser Ziel, Ihren Schadenfall zügig durch die mühseligen Bearbeitungsschleifen der Versicherungen zu begleiten. Wir erfragen intern stetig den Status Ihres Schadenfalles, damit Ihr Schadensfall wegen fehlenden Dokumenten nicht angehalten wird. Wir legen größten Wert auf Ihre Zufriedenheit und stehen als freie und unabhängige Gutachter direkt „vor Ort“ an Ihrer Seite.
Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungen und genießen Sie eine angenehme Schadenabwicklung.
Von unserem Service und unseren Kernkompetenzen können Sie sich gerne durch ein kostenloses Beratungsgespräch in unserem Büro oder auch telefonisch überzeugen lassen.
Ihr Best Gutachter-Team
Engin Erdal
Burak Erdal
Bayram Erdal
Fouad Baaour
Badr Baaour
Wolfgang Klein
Juri Jäger
Ihr Weg zum Gutachten
Kontaktieren Sie uns!
Wir sind 24 Stunden am Tag telefonisch für Sie erreichbar, auch am Wochenende.
Erstellung des Gutachtens
Wir erstellen das Gutachten und senden Ihnen dieses vorab per E-Mail und postalisch zu. Wenn es schnell gehen soll, erstellt der „Best Gutachter“ innerhalb von 48 Stunden ihr Gutachten.
Begutachtung vor Ort!
Wir kommen direkt zu Ihnen – je nachdem, wo sich Ihr Auto befindet.
Best Gutachter, als neutrale Sachverständige begutachten Ihr Auto und dokumentieren die Schäden. Gerne klären wir dabei Ihre Fragen und beraten Sie bezüglich der optimalen Abwicklung mit der Versicherung.
Abwicklung Ihres Schadens!
Wir unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung und rechnen unser Honorar für Sie mit der Versicherung ab.
Unsere Gutachten
Kaskoschaden
Gerne erstellen wir auch ein Gutachten nach einem Kaskoschaden. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie sich für das Gutachten und die Kosten eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben.
Haftpflichtschaden
Wir erstellen ein Schadengutachten nach Verkehrsunfällen. Dieses Gutachten dient zur Regulierung der Schäden durch die gegnerische Versicherung. Unser Honorar, wird in der Regel von der Versicherung des Verursachers übernommen und ist für Sie als Geschädigter ohne Kosten verbunden.
Unfallgutachten
In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind.
Schadengutachten
Im Anschluss an jeden Unfall, bei dem Lackkratzer oder Dellen am Fahrzeug festgestellt werden, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Experten einzubeziehen. Ein erfahrener Gutachter kann rasch beurteilen, ob die Erstellung eines umfassenden Gutachtens notwendig ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht.
Professionelle KFZ-Privatgutachten für Ihre Sicherheit!
Wenn es um Ihr Fahrzeug geht, ist Sicherheit oberstes Gebot. Unsere KFZ-Privatgutachten bieten Ihnen eine umfassende Analyse und rechtliche Absicherung im Falle eines Unfalls oder Schadens. Verlassen Sie sich auf unsere Experten, um schnell, präzise und unabhängig die Sachverhalte rund um Ihr Fahrzeug zu klären.
Technische Gutachten
In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind.
Wertgutachten
Gerne erstellen wir auch ein Gutachten nach einem Kaskoschaden. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie sich für das Gutachten und die Kosten eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben.
LKW-Gutachten
Wir erstellen ein Schadengutachten nach Verkehrsunfällen. Dieses Gutachten dient zur Regulierung der Schäden durch die gegnerische Versicherung. Unser Honorar, wird in der Regel von der Versicherung des Verursachers übernommen und ist für Sie als Geschädigter ohne Kosten verbunden.
Motorrad Gutachten
In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind.
FRAGEN &
ANTWORTEN
Das sollten Sie wissen!
In einem Haftpflichtfall haben Sie also beim Vorliegen einer dieser Voraussetzungen immer Anspruch auf die Erstattung eines Gutachtens durch das Sachverständigenbüro Best. Nur in einem Gutachten werden unabhängig und neutral Beweise gesichert. Darüber hinaus werden die Schadenhöhe, der Reparaturweg, die Reparaturdauer, der Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer, der Restwert, der Nutzungsausfall, eine etwaige merkantile Wertminderung ermittelt und mögliche Notreparaturen aufgezeigt.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlages genügt in der Regel bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden. Hier werden jedoch nur die voraussichtlichen Reparaturkosten und deren Dauer ermittelt. Eine Beweissicherung und weitere Ansprüche werden nicht beziffert.[/bsf-info-box]
Hier ist in der Regel zur Bezifferung des Schadens ein sogenannter Kostenvoranschlag ausreichend. Auf die Erstattung eines Gutachtens wird aus Kostengründen abgeraten. Ein Bagatellschaden kann also ein zerbrochenes Blinkerglas, eine verkratzte Stoßstange, eventuell auch eine kleine Deformationen sein. Der Bagatellschaden muss von außen ohne Zuhilfenahme von Hilfsmitteln zugänglich und für den Laien erkennbar sein. Da solche Feststellungen für Sie als Laie nicht immer möglich sind, bietet der Best Gutachter eine völlig unverbindliche Besichtigung Ihres Fahrzeuges an.
Bedenken Sie bitte auch, dass sich hinter Kunststoffanbauteilen oder Karosserieteilen möglicherweise weitere Schäden verbergen könnten, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Bei der unverbindlichen Besichtigung besprechen wir mit Ihnen, die für Sie günstigste weitere Vorgehensweise.[/bsf-info-box]
Bei Kaskoschäden, also selbst verschuldete Schäden, bei denen die eigene Versicherung aufkommen muss, darf die Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Nach Absprache mit der Versicherung ist es aber auch im Kaskofall möglich, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen.[/bsf-info-box]
Im Totalschadenfall kann der Geschädigte im Wege der fiktiven Schadensabrechnung allerdings nur den Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz zwischen dem Netto-Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ersetzt verlangen. Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug aber tatsächlich, kann ein höherer Anspruch geltend gemacht werden.
Grundsätzlich dürfen die Aufwendungen für eine Reparatur nicht unverhältnismäßig sein. Die Verhältnismäßigkeit einer Reparatur oder die Reparaturwürdigkeit ist immer dann noch gerade gegeben, wenn die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen und der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich weiterhin für mindestens sechs Monate nutzt.[/bsf-info-box]
Der Zeitwert/Wiederbeschaffungswert kann je nach Region bei vergleichbaren Fahrzeugen starken Schwankungen unterliegen. Angebot und Nachfrage regeln hier den Markt.
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Im Umkehrschluss kann aber auch ein fahrbereites Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft werden. Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, können auch scheinbar völlig harmlose Anstoßstellen sein. Lassen Sie deshalb auch nach einem harmlos aussehenden Bagatellschaden ihr Fahrzeug von ihrem Best Gutachter eingehend prüfen.[/bsf-info-box]