Haftpflichtschaden

Wir erstellen ein Schadengutachten nach Verkehrsunfällen. Dieses Gutachten dient zur Regulierung der Schäden durch die gegnerische Versicherung.

Unser Honorar, wird in der Regel von der Versicherung des Verursachers übernommen und ist für Sie als Geschädigter ohne Kosten verbunden.

Schadenskalkulation bei Bagatellschaden

Bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750 € netto werden in der Regel keine Gutachten erstellt, da die Versicherungen die Sachverständigenkosten ohne vorherige Absprache nicht übernehmen. Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. der Versicherung des Schädigers trotzdem geltend machen zu können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder eine Schadenskalkulation von einem Sachverständigen Ihrer Wahl. In diesem Fall erstellen wir, Sachverständigenbüro Best, Ihnen ein Gutachten zum Preis eines Kostenvoranschlags.

[bsf-info-box icon_size=“32″ icon_color=“#6e97bf“ title=“Unser Tipp:“]Eine Schadenshöhe von ca. 750 € ist bei modernen Fahrzeugen auch bei einem kleinen Verkehrsunfall relativ schnell erreicht. Oft werden versteckte Schäden am Fahrzeug durch den Besitzer nicht erkannt. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit Ihrem Best Gutachter.

[/bsf-info-box][bsf-info-box icon_size=“32″ icon_color=“#a2d67e“ title=“Ihr Vorteil:“]Durch fundierte Schadensaufnahme treffen wir alle beweissichernden Maßnahmen. Im Streitfall haben Sie die nötigen Beweise. Mit diesen können im Gerichtsverfahren auch Unfallanalysen erstellt werden.[/bsf-info-box]

Haftplichtschaden Unfall Rüsselsheim Raunheim Gutachten

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