BEST | KFZ-Gutachter

Standort Frankfurt am Main

Foaud Baaour - Gutachter Offenbach und Frankfurt

IHR

BEST | KFZ-Gutachter

Fouad Baaour, Bachelor of Engineering

Fouad Baaour ist Ingenieur und arbeitet seit mehr als 5 Jahren im Projektmanagement und bringt jahrelange Erfahrung in der Automobilentwicklung mit. Seit 2020 ist Fouad Baaour Ihr Ansprechpartner in Sachen Schadensgutachten, Fahrzeugbewertungen und Beratungen rund um das Thema KFZ-Schäden und Schadensabwicklungen. Im Auftrag des Sachverständigenbüro BEST | KFZ-Gutachter arbeitet Fouad Baaour mit seinem Bruder Badr Baaour am Standort Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Main-Taunus-Kreis und Umgebung. Seine Erfahrungen im Bereich Fahrzeugentwicklung und Projektmanagement sind bei der Bewertung von Unfallschäden von großem Vorteil. Er kennt den Aufbau heutiger Fahrzeuge sehr gut und weiß daher genau, welche Auswirkungen ein Unfall auf die Struktur des Fahrzeugs und das Zusammenwirken mit Anbauteilen hat. Das Gebiet rund um Frankfurt am Main, Offenbach am Main und dem Main-Taunus-Kreis liegt in der Verantwortung unseres BEST | KFZ-Sachverständigen

Sie haben Fragen an uns?

Unser Service ist für Sie kostenlos! Die gegnerische Versicherung trägt alle Kosten bei einem unverschuldeten Unfall. Es werden sowohl die Kosten des Gutachtens als auch die Kosten für den Anwalt übernommen.

DAS UNTERNEHMEN

BEST | KFZ-Gutachter

Das Unternehmen BEST | KFZ-Gutachter wurde am Standort Raunheim gegründet. Aus dem Herzen des ReinMain-Gebiets expandiert die Marke BEST KFZ-Gutachter seit ein paar Jahren und betreibt mit seinen Partnern mittwerweile Standorte in Butzbach, Offenbach am Main, Münzenberg-Gambach, St. Goar, und Worms. Am Hauptstandort in Raunheim empfangen Geschäftsführer Engin Erdal, sowie Bruder und Partner Burak Erdal unsere Kunden in einem mehr als 95qm großen und hellen Büro. Die zentrale Lage in Raunheim mit anschließender Garage ermöglicht es der Firma BEST | KFZ-Gutachter alle Serviceleistungen rund um das Thema Schadensgutachten und Schadensabwicklung abzudecken. Zudem befinden sich in Raunheim auch weitere Partner, wie Anwaltskanzleien und weitere freie Sachverständige der Marke BEST | KFZ-Gutachter.

UNSERE

BEST | Leistungen

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Kaskoschaden

Gerne erstellen wir auch ein Gutachten nach einem Kaskoschaden. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie sich für das Gutachten und die Kosten eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben.

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Haftpflichtschaden

Wir erstellen ein Schadengutachten nach Verkehrsunfällen. Dieses Gutachten dient zur Regulierung der Schäden durch die gegnerische Versicherung. Unser Honorar, wird in der Regel von der Versicherung des Verursachers übernommen und ist für Sie als Geschädigter ohne Kosten verbunden.

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UnfallGutachten Rüsselsheim Raunheim

Unfallgutachten

In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind.

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FRAGEN &

ANTWORTEN

Das sollten Sie wissen!

[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Ein Unfallgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein Totalschaden vorliegt oder die Bagatellschadensgrenze überschritten ist.

In einem Haftpflichtfall haben Sie also beim Vorliegen einer dieser Voraussetzungen immer Anspruch auf die Erstattung eines Gutachtens durch das Sachverständigenbüro Best. Nur in einem Gutachten werden unabhängig und neutral Beweise gesichert. Darüber hinaus werden die Schadenhöhe, der Reparaturweg, die Reparaturdauer, der Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer, der Restwert, der Nutzungsausfall, eine etwaige merkantile Wertminderung ermittelt und mögliche Notreparaturen aufgezeigt.

Die Erstellung eines Kostenvoranschlages genügt in der Regel bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden. Hier werden jedoch nur die voraussichtlichen Reparaturkosten und deren Dauer ermittelt. Eine Beweissicherung und weitere Ansprüche werden nicht beziffert.[/bsf-info-box]

[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Als Bagatellschaden bezeichnet man Schäden, deren voraussichtliche Reparaturkosten weniger als 700.- Euro betragen.

Hier ist in der Regel zur Bezifferung des Schadens ein sogenannter Kostenvoranschlag ausreichend. Auf die Erstattung eines Gutachtens wird aus Kostengründen abgeraten. Ein Bagatellschaden kann also ein zerbrochenes Blinkerglas, eine verkratzte Stoßstange, eventuell auch eine kleine Deformationen sein. Der Bagatellschaden muss von außen ohne Zuhilfenahme von Hilfsmitteln zugänglich und für den Laien erkennbar sein. Da solche Feststellungen für Sie als Laie nicht immer möglich sind, bietet der Best Gutachter eine völlig unverbindliche Besichtigung Ihres Fahrzeuges an.

Bedenken Sie bitte auch, dass sich hinter Kunststoffanbauteilen oder Karosserieteilen möglicherweise weitere Schäden verbergen könnten, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Bei der unverbindlichen Besichtigung besprechen wir mit Ihnen, die für Sie günstigste weitere Vorgehensweise.[/bsf-info-box]

[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden an Ihrem Fahrzeug, also im Haftpflichtfall, können Sie allein als Geschädigter unser Sachverständigenbüro Best zu bestimmen, um den Schaden zu begutachten. Das ist für Sie ohne Kosten verbunden, denn wir rechnen mit der gegnerischen Versicherung ab.

Bei Kaskoschäden, also selbst verschuldete Schäden, bei denen die eigene Versicherung aufkommen muss, darf die Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Nach Absprache mit der Versicherung ist es aber auch im Kaskofall möglich, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen.[/bsf-info-box]

[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]In einem Haftpflichtschaden, also bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden an ihrem Fahrzeug, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernehmen. Darüber hinaus kann es notwendig sein, einen Rechtsbeistand mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss im Haftpflichtfall auch die gegnerische Versicherung übernehmen.[/bsf-info-box]
[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Eine Abtretungserklärung dient, wie es der Name schon sagt, zur Abtretung von vereinbarten Forderungen/Leistungen zwischen den unterzeichnenden Vertragspartnern. Vereinbaren Sie beispielsweise mit Best-Gutachter eine Abtretungserklärung über die entstehenden Gutachterkosten, so rechnet die Versicherung direkt mit uns ab. Somit brauchen Sie bei den Sachverständigengebühren nicht in Vorleistung gehen. Zusätzlichen Kosten entfallen somit.[/bsf-info-box]
[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Wenn die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeuges übersteigen, spricht man von einem Totalschaden. Ist eine Reparatur des Fahrzeuges technisch möglich jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dies wird angenommen, wenn die Reparaturkosten mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen. Beim technischen Totalschaden lässt sich der PKW überhaupt nicht mehr reparieren.

Im Totalschadenfall kann der Geschädigte im Wege der fiktiven Schadensabrechnung allerdings nur den Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz zwischen dem Netto-Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ersetzt verlangen. Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug aber tatsächlich, kann ein höherer Anspruch geltend gemacht werden.

Grundsätzlich dürfen die Aufwendungen für eine Reparatur nicht unverhältnismäßig sein. Die Verhältnismäßigkeit einer Reparatur oder die Reparaturwürdigkeit ist immer dann noch gerade gegeben, wenn die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen und der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich weiterhin für mindestens sechs Monate nutzt.[/bsf-info-box]

[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Bei einem Totalschaden darf der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug natürlich behalten, muss dann aber in Kauf nehmen, dass der veranschlagte Restwert vom ermittelten Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.[/bsf-info-box]
[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Unter abstrakter beziehungsweise fiktiver Abrechnung versteht man die Geltendmachung eines Schadens auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlages ohne dass tatsächlich Belege (Rechnungen) über die Schadensbeseitigung oder die Ersatzbeschaffung vorgelegt werden.[/bsf-info-box]
[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Nach derzeit geltendem Recht wird die Mehrwertsteuer bei der sogenannten abstrakten bzw. fiktiven Abrechnung ohne Vorlage einer Rechnung nicht ausgezahlt. Es gilt der Grundsatz, Erstattung der Mehrwertsteuer nur, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist. Hierbei muss die Reparatur auch nicht im vollen Umfang erfolgen.[/bsf-info-box]
[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Im Haftpflichtfall ist unter dem Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges der Einkaufspreis zu verstehen, der aufzuwenden ist, um ein vergleichbares Fahrzeug in Ihrer Region zu erwerben. Hierbei sind der Erhaltungszustand, Baujahr, Motorisierung, Ausstattung, etwaige Vor- und Altschäden unmittelbar vor dem Schadenereignis zu berücksichtigen.
Der Zeitwert/Wiederbeschaffungswert kann je nach Region bei vergleichbaren Fahrzeugen starken Schwankungen unterliegen. Angebot und Nachfrage regeln hier den Markt.
[/bsf-info-box]
[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Der Restwert eines Kfz ist der Verkaufspreis im beschädigten unreparierten Zustand. Dieser Wert wird in der Regel durch Angebote von regionalen gewerblichen Restwerthändlern und Autoverwertern bestimmt. Er ist immer dann von Bedeutung, wenn die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur in Frage steht.[/bsf-info-box]
[bsf-info-box icon=“Defaults-info“ icon_size=“55″ icon_color=“#dd3333″]Ein Kraftfahrzeug gilt dann als nicht mehr fahrbereit, wenn es nicht mehr aus eigener Kraft und/oder auf eigenen Achsen bewegt werden kann. Ein nicht fahrbereites Fahrzeug muss aber nicht zwangsläufig auch verkehrsunsicher sein.
Im Umkehrschluss kann aber auch ein fahrbereites Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft werden. Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, können auch scheinbar völlig harmlose Anstoßstellen sein. Lassen Sie deshalb auch nach einem harmlos aussehenden Bagatellschaden ihr Fahrzeug von ihrem Best Gutachter eingehend prüfen.[/bsf-info-box]

UNSERE

BEST | Referenzen

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Totalschaden

Das parkende Fahrzeug wurde bei Dunkelheit durch einen schräg seitlichen  Heckaufprall so stark beschädigt, dass die Schadenshöhe den Marktwert vor dem Unfall übertraf. In diesem Fall lag ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Wir haben auf Kundenwunsch das Fahrzeug innerhalb von 2 Tagen abgeholt und vermittelt.

Haftpflichtschaden

Wir schauen genau hin. Bei diesem Schaden war äußerlich zunächst nur ein normales Schadensbild zu erkennen. Doch bei genauerer Betrachtung ergaben sich leichte Schäden an der Unterstruktur und auch an der Abgasanlage des Fahrzeugs. Auch die Heckleuchten wurden durch den Aufprall verschoben und haben Lackbeschädigungen an der Seitenwand verursacht.

Wertgutachten

Ein Wertgutachten lohnt sich nicht nur bei Oldtimern. Vor allem bei Übernahmen von Firmenfahrzeugen in den privaten Gebrauch oder auch bei Veräußerung des Gebrauchtwagens ist ein Wertgutachten als Nachweis des Zeitwerts von großem Vorteil. Finanzamt oder potentielle Käufer haben auf diese Weise mehr Sicherheit, wenn ein fachlich korrektes Gutachten vorliegt.


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