Kaskoschaden

Gerne erstellen wir auch ein Gutachten nach einem Kaskoschaden. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie sich für das Gutachten und die Kosten eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben. Bei Vorlage dieser Freigabe rechnen wir dann auch gerne direkt mit Ihrer Versicherung ab. (Bei Kaskoschäden bis € 1.500,- wird es von Versicherern gerne gesehen, dass ein Kurzgutachten erstellt wird. Wenn Sie das Ihrem Kaskoversicherer telefonisch anbieten, werden Sie in aller Regel eine Kostenübernahmeerklärung bekommen.

 

In der Regel werden im Kaskoschadenfall nur die reinen Reparaturkosten ersetzt.

Welche Reparaturen notwendig und auf den Unfall zurückzuführen sind, kann nur von einem qualifizierten Kfz-Gutachter zuverlässig festgestellt werden. Kommen Sie auf uns zu – auf unsere Einschätzung ist Verlass! Die Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung greifen bei einem Unfallschaden an ihrem Fahrzeug, wie zum Beispiel:

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  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Fahrerflucht
  • Unfall mit Wild
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung usw.
  • Einbruch

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