Informieren Sie sich über das Schadengutachten!

Unfallgutachten Kostenfrei für den Geschädigten!

Geschädigte Personen eines Verkehrsunfalls können kostenfrei von Unfallgutachten profitieren, da die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Gutachter übernimmt.

FRAGEN &

ANTWORTEN

Das sollten Sie wissen!

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über häufig gestellte Fragen und deren Antworten im Falle eines Unfalles oder Schadens an Ihrem Fahrzeug. Gerne beantworten wir aber auch persönlich Ihre Fragen. Sprechen Sie uns an.
Das Schadengutachten: Wichtiger Beweis für Schadensersatzansprüche nach Unfällen. Ein Schadengutachten ist eine verlässliche, schriftliche Aufzeichnung eines Verkehrsunfalls, die als überzeugender Beleg für Schadensersatzforderungen fungiert. Es wird von erfahrenen Kfz-Sachverständigen erstellt und präsentiert präzise Informationen über die Fahrzeugschäden nach einem Unfall, durch detaillierte Beschreibungen und visuelles Material.

Das Gutachten ermöglicht eine genaue Festlegung der Entschädigung, die von der Versicherung des Verursachers für das Unfallopfer bereitzustellen ist, sowie eine Schätzung der Reparaturkosten. Sowohl die Reparaturaufwendungen als auch die Gutachterkosten müssen von der Haftpflichtversicherung des Schuldigen gedeckt werden. In diesem Zusammenhang stellt das Unfallgutachten eine solide rechtliche Grundlage dar, um eine umfassende Erstattung sowohl für physische Schäden als auch immaterielle Verluste, die aus einem Unfall resultieren, zu gewährleisten.

Das Gutachten enthält sämtliche bedeutsamen Informationen bezüglich des Umfangs der Reparaturen, der geschätzten Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswerts, des Restwerts, einer möglichen Wertminderung, etwaiger Wertsteigerungen, der voraussichtlichen Stillstandsdauer des Fahrzeugs sowie der geschätzten Zeiten für Wiederbeschaffung und Reparatur. Zudem sind dort umfassende Angaben zu Ihrem Fahrzeug sowie Bildmaterial, das den gesamten Schaden dokumentiert, enthalten.
Im Falle eines Unfalls, für den Sie keine Schuld tragen, haben Sie laut Paragraph 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Recht auf die Erstellung eines Schadengutachtens, um den Umfang und die Art des Schadensersatzes zu ermitteln. Unsere Fachleute im Bereich Kfz-Sachverständigkeitsdienst bei BEST-Gutachter unterstützen Sie während des gesamten Abwicklungsprozesses. Gemeinsam mit Ihnen analysieren sie den Schaden, sodass Sie in der Lage sind, den vollen Betrag bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen.

Um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen, erstellt das Team von BEST KFZ-Gutachter zügig, sachkundig und zuverlässig ein ausführliches Schadengutachten. Mithilfe des Schadengutachtens von BEST KFZ Gutachter ermöglichen wir Ihnen eine zügige und reibungslose Abwicklung des Schadensfalles.

Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel vom Verursacher des Unfalls getragen. Daher empfehlen wir dringend, unmittelbar die Polizei zu informieren, damit sie die Verantwortlichkeit zwischen Unfallgeschädigtem und Unfallverursacher vor Ort feststellen kann. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen wird das Gutachten als Teil des Schadens betrachtet und wird üblicherweise von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgedeckt.
Es gibt verschiedene Gutachtenvarianten, darunter Kurzgutachten, Schadengutachten (bei Haftpflichtschäden von Fahrzeugen), Wertgutachten und spezialisierte Gutachten für Oldtimer. Auf unserer Website finden Sie ausführlichere Erklärungen zu den unterschiedlichen Gutachtenarten.
Wenn Sie nach einem Unfall äußere Schäden wie Dellen, Kratzer oder andere Beschädigungen bemerken, ist es ratsam, ein Schadengutachten in Betracht zu ziehen. Bei vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen entfällt die Notwendigkeit eines Gutachtens bei einem geringfügigen Schaden bis 750 Euro. Dennoch ist es oft der Fall, dass Schäden am Fahrzeug unterschätzt werden. Um mögliche Folgeschäden zu vermeiden, empfehlen wir dringend, das Fahrzeug von unseren erfahrenen Kfz-Sachverständigen erneut begutachten zu lassen. Auf diese Weise kann entschieden werden, ob ein Gutachten erforderlich ist, um Ihre Interessen angemessen zu schützen.
Häufig werden die Reparaturkosten zunächst unterschätzt. Besonders bei Auffahrunfällen sind äußerlich nur Kratzer erkennbar. Jedoch können verborgene Schäden wie eine verzogene Achse oder Beschädigungen an der Karosserie erst durch einen Fachgutachter erkannt werden.

Unsere Empfehlung lautet daher: Im Anschluss an jeden Unfall, bei dem Lackkratzer oder Dellen am Fahrzeug festgestellt werden, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Experten einzubeziehen. Ein erfahrener Gutachter kann rasch beurteilen, ob die Erstellung eines umfassenden Gutachtens notwendig ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht. Die Ergebnisse werden Sie möglicherweise erstaunen, indem sie die tatsächliche Tragweite vermeintlich unbedeutender Unfälle aufzeigen.

Durch eine genaue Analyse des Fahrzeugs bietet der Kfz-Gutachter durch das Schadengutachten klare Einblicke in die Höhe des entstandenen Schadens. Diese Information dient als Grundlage für die Erstattung durch die Versicherung.

Prinzipiell hat der Geschädigte das Recht, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu engagieren. Falls jedoch die Versicherung des Unfallverursachers Bedenken äußert oder das Gutachten anzweifelt, steht es der Versicherung frei, einen eigenen Gutachter zu benennen, der erneut den Schaden begutachtet und den Anspruch auf Entschädigung bewertet. Die Kosten für diese Begutachtung trägt ebenfalls die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Im Falle eines Leasing-Fahrzeugs empfehlen wir dringend, das Fahrzeug gemäß dem Gutachten zu reparieren. Andernfalls könnten die Kosten bei der Rückgabe des Fahrzeugs anfallen, was möglicherweise teurer ist. Es ist ebenso wichtig, die Wertminderung des Fahrzeugs zu berücksichtigen, da diese bei der Rückgabe an die Leasinggesellschaft in Rechnung gestellt werden kann.

Falls das Fahrzeug Ihr Eigentum ist, liegt die Entscheidung, wie Sie mit der von der Versicherung erhaltenen Schadensausgleichssumme umgehen möchten, bei Ihnen. Sie können die Reparatur in Ihrer bevorzugten Werkstatt durchführen lassen oder das Geld anderweitig verwenden, während der Schaden am Fahrzeug bestehen bleibt. In diesem Fall empfehlen wir, die Lebensdauer und das Alter des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Besonders bei neueren Fahrzeugen ist eine Reparatur sinnvoll, um den Werterhalt zu gewährleisten.

Nein, es ist nicht erforderlich, dass Sie die Reparaturkosten im Voraus bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, die Rechnung direkt an die Versicherung des Unfallverursachers weiterzuleiten, ohne in Vorleistung zu treten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass wenn Sie die Schadenssumme aus dem Gutachten erhalten und sich entscheiden, die Reparatur beispielsweise in Ihrer bevorzugten Werkstatt durchzuführen, Ihnen die Schadenssumme ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt wird.
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem Sie das Geschädigte sind, haben Sie grundsätzlich das Recht auf einen Ersatzwagen. Dieser wird Ihnen während der Reparaturdauer zur Verfügung gestellt. Normalerweise erhalten Sie ein Fahrzeug derselben Kategorie wie das beschädigte Fahrzeug. Ihr Anspruch erstreckt sich somit auf ein äquivalentes Fahrzeug.

Die Kosten für die Mietdauer können Sie direkt bei der Autovermietung oder Ihrer Leasinggesellschaft geltend machen und von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstatten lassen.

Falls Sie sich gegen die Inanspruchnahme eines Leihwagens entscheiden, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung pro Tag. Diese Summe wird anhand des Fahrzeugwerts im Gutachten festgelegt. Es ist zu beachten, dass die Entschädigungshöhe nicht von der gegnerischen Versicherung gekürzt werden darf, selbst wenn die Wahl eines Mietwagens möglicherweise kosteneffizienter gewesen wäre.

Unser Ratschlag: Wenn Sie nicht dringend auf einen Mietwagen angewiesen sind, könnte die Auszahlung der Entschädigungssumme eine flexible Option für Sie darstellen.

Wenn Sie in Ihrer Umgebung nach einem geprüften Experten suchen, sind wir für Sie da! BEST – KFZ Gutachter zeichnet sich durch transparente und kundenorientierte Arbeit aus, ohne zeitraubende Wartezeiten und mit ständiger Erreichbarkeit.

Wir informieren Sie umfassend über sämtliche Aspekte rund um Ihr Fahrzeug und übernehmen den gesamten Abwicklungsprozess nach einem Autounfall. Besonders bei Auffahrunfällen legen wir Ihnen nahe, in erster Linie auf Ihre Gesundheit zu achten.

BEST – KFZ Gutachter ist der vertrauenswürdige Kfz-Sachverständige und Gutachter für Sie. Unser Service ist erstklassig, und wir halten Sie kontinuierlich über die nächsten Schritte nach Beauftragung auf dem Laufenden. Unsere Mitarbeiter bieten Ihnen eine kostenlose, telefonische Erstberatung an.

In Notfällen sind wir rund um die Uhr über unsere Hotline erreichbar. Unser Hauptziel ist Ihre Zufriedenheit!

Unsere Gutachten

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Kaskoschaden

Gerne erstellen wir auch ein Gutachten nach einem Kaskoschaden. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie sich für das Gutachten und die Kosten eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben.

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Haftpflichtschaden

Wir erstellen ein Schadengutachten nach Verkehrsunfällen. Dieses Gutachten dient zur Regulierung der Schäden durch die gegnerische Versicherung. Unser Honorar, wird in der Regel von der Versicherung des Verursachers übernommen und ist für Sie als Geschädigter ohne Kosten verbunden.

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Unfallgutachten

In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind.

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